Ilona Mazur-Bazaniak
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Tanztherapie
Tanztherapie ist ein ganzheitliches und körperorientiertes psychotherapeutisches Verfahren, dessen primäre Ansätze in Bewegung und Tanz liegen.
Tanztherapie kann der Förderung der Körperwahrnehmung, der Verbesserung der Selbst- und Fremdwahrnehmung, der Erweiterung von Bewegungs- und Ausdrucksmöglichkeiten und der Aufarbeitung von konflikthaften Themen dienen.
In Tanz und Bewegung kommen wir mit bewussten und unbewussten Anteilen unserer Persönlichkeit in Kontakt. Im Verlauf des therapeutischen Prozesses wird zunehmend mehr Bewusstheit über Bewegung und Bewegungsausdruck erarbeitet und ein Zusammenhang mit Empfindungen und Gefühlen hergestellt. Tanz und Bewegung dienen dabei der Integration von körperlichen, emotionalen und kognitiven Prozessen „des Tanzenden“ (Körper, Seele, Geist).
Tanztherapie beinhaltet immer auch eine verbale Aufarbeitung des „bewegten Materials“.
Tanztherapeutische Einzelstunden sind ganz besonders geeignet, aktuelle Thematiken zu vertiefen und persönliche Probleme zu bearbeiten, insbesondere wenn Sie z. B.:
• an Ängsten, Zwängen oder Depressionen leiden
• sich antriebslos und körperlich angeschlagen fühlen
• unter Essstörungen oder psychosomatischen Beschwerden leiden
• motorische Unruhe und Getriebensein spüren
Einzelstunden sind nicht nur für bewegungserfahrene Personen gedacht, sondern sind vielleicht gerade dort angezeigt, wo Unerfahrenheit oder Hemmung im tänzerischen Bewegungsgeschehen empfunden werden.
Einzeltherapien können unterschiedlich lange dauern und auch parallel zur Gruppentherapie sinnvoll sein.
Es besteht die Möglichkeit zur Vereinbarung eines unverbindlichen Vorgespräches.
Die Terminvergabe erfolgt nach telefonischer Vereinbarung.
Kosten der Behandlung:
Die Kosten einer tanztherapeutischen Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, da es sich nicht um ein sogenanntes Richtlinien-Verfahren handelt. Es handelt sich um eine Selbstzahler-Leistung, die auch von der privaten Krankenversicherung nicht regelhaft übernommen wird. Ob die Kosten im Einzelfall zumindest teilweise von einer privaten Krankenversicherung übernommen werden, muss im konkreten Fall vom Selbstzahler mit seiner Versicherung geklärt werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt analog der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) entsprechend zu Beginn der Behandlung erfolgter schriftlicher Vereinbarung.