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Tanztherapie ist ein ganzheitliches
und körperorientiertes psychotherapeutisches Verfahren, dessen
primäre Ansätze in Bewegung und Tanz liegen. |
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| Tanztherapie kann der Förderung
der Körperwahrnehmung, der Verbesserung der Selbst- und Fremdwahrnehmung,
der Erweiterung von Bewegungs- und Ausdrucksmöglichkeiten und der
Aufarbeitung von konflikthaften Themen dienen. |
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| In Tanz und Bewegung kommen
wir mit bewussten und unbewussten Anteilen unserer Persönlichkeit
in Kontakt. Im Verlauf des therapeutischen Prozesses wird zunehmend
mehr Bewusstheit über Bewegung und Bewegungsausdruck erarbeitet
und ein Zusammenhang mit Empfindungen und Gefühlen hergestellt.
Tanz und Bewegung dienen dabei der Integration von körperlichen,
emotionalen und kognitiven Prozessen „des Tanzenden“ (Körper,
Seele, Geist). |
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| Tanztherapie beinhaltet immer
auch eine verbale Aufarbeitung des „bewegten Materials“. |
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| Tanztherapeutische Einzelstunden
sind ganz besonders geeignet, aktuelle Thematiken zu vertiefen und persönliche
Probleme zu bearbeiten, insbesondere wenn Sie z. B.: |
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• an Ängsten,
Zwängen oder Depressionen leiden
• sich antriebslos und körperlich angeschlagen fühlen
• unter Essstörungen oder psychosomatischen Beschwerden leiden
• motorische Unruhe und Getriebensein spüren |
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| Einzelstunden sind nicht
nur für bewegungserfahrene Personen gedacht, sondern sind vielleicht
gerade dort angezeigt, wo Unerfahrenheit oder Hemmung im tänzerischen
Bewegungsgeschehen empfunden werden. |
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| Einzeltherapien können
unterschiedlich lange dauern und auch parallel zur Gruppentherapie sinnvoll
sein. |
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| Es besteht die Möglichkeit
zur Vereinbarung eines unverbindlichen Vorgespräches. |
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| Die Terminvergabe erfolgt
nach telefonischer Vereinbarung. |
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| Kosten der Behandlung: |
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Die Kosten einer tanztherapeutischen
Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen,
da es sich nicht um ein sogenanntes Richtlinien-Verfahren handelt. Es
handelt sich um eine Selbstzahler-Leistung, die auch von der privaten
Krankenversicherung nicht regelhaft übernommen wird. Ob die Kosten
im Einzelfall zumindest teilweise von einer privaten Krankenversicherung
übernommen werden, muss im konkreten Fall vom Selbstzahler mit
seiner Versicherung geklärt werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt analog der Gebührenordnung für
Heilpraktiker (GebüH) entsprechend zu Beginn der Behandlung erfolgter
schriftlicher Vereinbarung. |
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